Fahren mit Begleitung
Das Fahren mit Begleitung erfreut sich sich seit Jahren wachsender Beliebtheit. Mit diesem Modellprojekt entwickelte man eine zweite Übungsphase für den 17-jährigen Jugendlichen nach bestandener Fahrprüfung unter Anleitung einer ihm vetrauten Person (meist Eltern).
Unfallstatistiken unterstreichen hier, dass Jugendliche nach dieser weiteren Lernetappe eher weniger Betroffene bei schweren Unfällen waren als andere.
Hinzu kommen noch weitere Faktoren:
- Man entzieht sich in diesem Alter dem allgemeinen Abiturstress
- Der Erhalt der Fahrberechtigung erlaubt gleichzeitig das Führen
von Kraftfahrzeugen der Klasse AM ( Roller, Simson S50 )
Der Bewerber muss bei der Antragstellung die Begleitperson namentlich benennen.
Hier ein informativer Auszug aus entsprechenden gesetzlichen Texten
Der Antragsteller:
- kann ein halbes Jahr vorher mit der Ausbildung beginnen
- bekommt jedoch frühstens mit 17 Jahren die Fahrberechtigung
- darf nur mit den benannten Begleitpersonen fahren
- erhält ohne Auflagen mit 18 Jahren die Führerscheinkarte
Die begleitende Person:
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss mindestens 5 Jahre die Klasse B besitzen
- darf bei Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben
- darf während der Begleitung nicht unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen
Anschrift / Kontakt
Artschys Fahrschule
Kirschweg 49, 39118 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 72 77 351
Mobil: +49 (0) 170 211 37 63
E-Mail: info@artschys-fahrschule.de
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